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Benediktinerabtei St. Georg

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Veröffentlicht am 16. Januar 20202. Januar 2023 von Matthias Risse

Donausegnung am 6. Januar 2020

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KategorienGottesdienste

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Tagesabschnitt aus der Regel des hl. Benedikt

Kapitel 59
1 Wenn ein Vornehmer seinen Sohn im Kloster Gott darbringt und dieser noch ein Kind ist, dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus. 2 Zusammen mit einer Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch und bringen ihn so dar. 3 Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, dass sie niemals selbst, auch nie durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen. 4 Sind sie jedoch damit nicht zufrieden, sondern möchten etwas Gutes tun, können sie dem Kloster eine Spende anbieten. 5 Was sie geben wollen, das sollen sie dem Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die Nutznießung vorbehalten. 6 Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so dass dem Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne sei. Wir kennen das aus Erfahrung. 7 Entsprechend sollen es auch Ärmere halten. 8 Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.

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Abt Emmeram Gilg

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Ein Leben für Gott, das Klos­ter Wel­ten­burg und die Landwirtschaft

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