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Benediktinerabtei St. Georg

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Veröffentlicht am 5. Oktober 201910. Juni 2020 von Matthias Risse

Erntedank am 6. Oktober 2019

07:30 Uhr Frühmesse

10:30 Uhr Konventamt

KategorienGottesdienste

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Tagesabschnitt aus der Regel des hl. Benedikt

Kapitel 61
1 Es kann sein, dass ein fremder Mönch von weither kommt und als Gast im Kloster bleiben möchte. 2 Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt, 3 sondern sich ohne Umstände mit dem was er vorfindet, begnügt, nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will. 4 Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern oder auf etwas aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob ihn der Herr nicht vielleicht gerade deshalb geschickt hat. 5 Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen Wunsch nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennenlernen, solange er Gast war. 6 Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthaltes als anspruchsvoll und mit vielen Fehlern behaftet, muss man ihm nicht nur die Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft verweigern, 7 sondern man sage ihm zudem höflich, er solle gehen, damit nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden. 8 Verdient er es jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn nicht erst auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft auf, 9 sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem Beispiel lernen. 10 Wir dienen doch überall dem einen Herrn und kämpfen für den einen König.

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Abt Emmeram Gilg

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