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Benediktinerabtei St. Georg

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Veröffentlicht am 21. Oktober 202511. Oktober 2025 von Matthias Risse

Allerheiligen 2025

Freitag, 31. Oktober 2025

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KategorienGottesdienste

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Tagesabschnitt aus der Regel des hl. Benedikt

Kapitel 55
1 Die Kleidung, welche die Brüder erhalten, soll der Lage und dem Klima ihres Wohnortes entsprechen; 2 denn in kalten Gegenden braucht man mehr, in warmen weniger. 3 Darauf zu achten ist Aufgabe des Abtes. 4 Unserer Meinung nach genügen in Gegenden mit gemäßigtem Klima für jeden Mönch Kukulle und Tunika, 5 die Kukulle im Winter wollig, im Sommer leicht oder abgetragen, 6 für die Arbeit ein Überwurf und als Fußbekleidung Socken und Schuhe. 7 Über Farbe oder groben Stoff dieser Kleidungsstücke sollen sich die Mönche nicht beschweren; man nehme alles so, wie es sich in der Gegend, wo sie wohnen, findet, oder was man billiger kaufen kann. 8 Der Abt sorge aber für das rechte Maß, dass die Kleider nicht zu kurz sind, sondern denen, die sie tragen, passen. 9 Bekommen sie etwas Neues, geben sie das Alte immer gleich ab; es wird in der Kleiderkammer für die Armen aufbewahrt. 10 Für einen Mönch genügen zwei Tuniken und zwei Kukullen; so kann er zur Nacht und zum Waschen die Kleider wechseln. 11 Was darüber hinausgeht, ist überflüssig und muss entfernt werden. 12 Ebenso gibt man die Socken und alles Abgetragene ab, wenn man Neues bekommt. 13 Wer auf Reisen geschickt wird, erhält Hosen aus der Kleiderkammer; nach der Rückkehr gibt er sie gewaschen wieder ab. 14 Kukulle und Tunika, die er für die Reise aus der Kleiderkammer erhält und nach der Rückkehr zurückzugeben hat, seien ein wenig besser, als man sie für gewöhnlich trägt.

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