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Benediktinerabtei St. Georg

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Veröffentlicht am 21. Oktober 202511. Oktober 2025 von Matthias Risse

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KategorienGottesdienste

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Tagesabschnitt aus der Regel des hl. Benedikt

Kapitel 39
1 Nach unserer Meinung dürften für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder neunten Stunde, für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei gekochte Speisen genügen. 2 Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann, dem bleibt zur Stärkung die andere. 3 Zwei gekochte speisen sollen also für alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es zusätzlich. 4 Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man nur eine Mahlzeit hält oder Mittag und Abendessen einnimmt. 5 Essen die Brüder auch am Abend, hebe der Cellerar ein Drittel dieses Pfundes auf, um es ihnen beim Abendtisch zu geben. 6 War die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und in der Zuständigkeit des Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es guttut. 7 Doch muss vor allem Unmäßigkeit vermieden werden; und nie darf sich bei den Mönchen Übersättigung einschleichen. 8 Denn nichts steht so im Gegensatz zu einem Christen wie Unmäßigkeit, 9 sagt doch unser Herr: "Nehmt euch in acht, dass nicht Unmäßigkeit euer Herz belaste." 10 Knaben erhalten nicht die gleiche Menge wie Erwachsene, sondern weniger. In allem achte man auf Genügsamkeit. 11 Auf das Fleisch vierfüßiger Tiere sollen alle verzichten, außer die ganz schwachen Kranken.

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